Erbschaftsvermächtnis

Erbschaftsvermächtnis

Erbschaftsvermächtnis, Universalfideïkommiß, das einem Erben auferlegte Vermächtnis, die Erbschaft ganz oder zum Teil an einen andern (Fideïkommissar, Nacherben) herauszugeben, auch fideïkommissarische Substitution genannt, im Deutschen Bürgerl. Gesetzbuche Nacherbfolge.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Erbschaftsvermächtnis — Erbschaftsvermächtnis, s. Vermächtnis …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vermächtnis — (Legatum, Fideikommiß, s. d.), jede Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser jemandem (Vermächtnisnehmer) auf Kosten der Erbschaft oder eines andern Vermächtnisses einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vermächtnis — Nachlass; Hinterlassenschaft; Legat; Erbteil (schweiz.); Erbgut; Erbe; Erbschaft * * * Ver|mạ̈cht|nis 〈n. 11〉 1. Zuwendung durch Testament 2. etwas, das jmdm. vermacht wird 3. 〈fig.〉 letzter Wille, Auftrag (des Verstorbenen …   Universal-Lexikon

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